Bye – Bye – gelber Schein!

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab 2023 Pflicht für Arbeitgeber

  • Für Leser*innen unseres Newsletters, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, dürfte diese Nachricht sehr wichtig sein.
  • Es gilt für fest Angestellte weiterhin, dass man sich im Krankheitsfall zunächst wie immer bei seinem Arbeitgeber melden muss, z. B. telefonisch.
  • Der Weg einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  (AU) ist danach allerdings ab Januar 2022 stark verändert. So werden z. B. keine „gelben Zettel“ mehr ausgestellt und auf dem Postweg verschickt, sondern die Angaben werden nur noch auf elektronischem Weg übermittelt.
  • Der Arbeitgeber muss sich dann selbst diese Informationen herunterladen und benötigt dazu einen Zugriff auf das entsprechende System, dazu ist er verpflichtet.
  • Ausnahmen, in denen eine AU noch auf anderem Wege weitergeleitet wird, gelten für Privatversicherte oder Minijobber.

Auf ihrer Homepage informiert die AOK Hessen  mit einem anschaulichen Erklärvideo, stellvertretend für alle Krankenkassen.



QUELLEN

AOK, BEK, TK 2023