Diabetiker Hessen e.V.
  • Home
  • Aktuelles
    • Neue Beiträge & Meldungen
    • DHE Newsletter bestellen
    • Newsletter Diabetiker Hessen e.V. Archiv
    • Diabetes Anker Hessenseiten
  • Diabeteswissen
    • Nützliche Links & Videos
    • Diabetes und Corona
    • Diabeteswissen PDF
    • Sommerzeit – Reisezeit
  • Diabetes Typ F
    • Übersicht
    • Kinder-Diabetologen Hessen
    • Videos
    • Projektbeschreibung
    • Presseberichte PDF Download
  • Service
    • Selbsthilfegruppen
    • Seminare
    • Diabetologen Hessen
    • Kinder-Diabetologen Hessen
    • REHA-Sportgruppen Hessen
    • REHA-Einrichtungen mit DDG-Zertifikat in Hessen
    • Diabetes Guides DDF
    • Sozialreferenten DDF
  • Wer wir sind
    • Mitglied werden
    • Kontakt
    • Satzung
    • Vorstand &Mitarbeiter DHE
    • Broschüren PDF
    • Verbandsziele
    • Projekt „Fit für die Zukunft“
    • Projekt „Familien Typ F“
  • Adressen
    • Kontakt
    • Fuss-Ambulanzen
    • REHA-Einrichtungen
    • Diabetolog*innen
    • Kinder-Diabetolog*innen
    • Kooperationspartner
    • Bundesverband
  • Förderer
    • Fördermitglieder
    • Förderung und Sponsoring
  • Termine
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Frau hat Geistesblitz bezüglich Verordnungen bei Diabetes in KITA und Schule
© Diabetiker Niedersachsen e.V.

QUELLE ORIGINALBEITRAG:

Diabetiker Niedersachsen e.V. am 6. November 2023

Alle folgenden Angaben stammen aus dem Bundesland Niedersachsen.
Wenn von „wir“ und „uns“ geschrieben wird, ist Diabetiker Niedersachsen e.V. gemeint.

Kinder mit Diabetes – HKP oder AKI?

Handlungsempfehlung zur Verordnung von spezieller Krankenbeobachtung in KITA und Schule

Eine neue Verordnung spezieller Krankenbeobachtung für das Kind mit Diabetes in Schule oder KITA steht an, doch die neue Gesetzeslage macht Euch Sorgen, dass diese von der Kasse abgelehnt wird? Unsere vorläufige Handlungsempfehlung hilft weiter.

Mitte Oktober erreichte uns der verzweifelte Hilferuf einer Familie, der die Kosten für die Übernahme einer Begleitperson für ihr Kind mit Diabetes in der KITA durch die Krankenkasse zum 31. Oktober gestrichen werden sollte. Die Begründung: Ab 31.10.2023 gebe es keine Gesetzesgrundlage mehr für die Verordnung von spezieller Krankenbeobachtung im Rahmen von häuslicher Krankenpflege. Hier haben wir die Hintergründe ausführlich aufbereitet.

In den letzten Wochen haben wir uns intensiv mit Betroffenen, Initiativen, Vereinen, Juristen und einem Teil der gesetzlichen Krankenkassen selbst ausgetauscht, um die Lage zu sondieren und herauszufinden, ob eine entsprechend geschulte Begleitperson künftig aufgrund der Richtlinie zur Außerklinischen Intensivpflege (AKI), oder weiterhin aufgrund der Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege (HKP) verordnet werden sollte.

In der Zwischenzeit sind vermehrt Anfragen von Familien bei uns eingegangen, bei denen eine neue oder erste Verordnung demnächst auf der Tagesordnung steht. Auf Grundlage unseres bisherigen Kenntnisstandes haben wir deshalb eine vorläufige (!) Handlungsempfehlung formuliert. Diese werden wir laufend weiterentwickeln, sobald sich am bisherigen Stand etwas ändert.

Handlungsempfehlung zur Verordnung von spezieller Krankenbeobachtung in KITA und Schule

Alle folgenden Angaben stammen aus dem Bundesland Niedersachsen.
Wenn von „wir“ und „uns“ geschrieben wird, ist Diabetiker Niedersachsen e.V. gemeint.

    1. Der behandelnde Arzt sollte zunächst nach Muster 12 Behandlungspflege im Sinne der HKP-Richtlinie verordnen, im Formular aber deutlich formulieren, dass eine „kontinuierliche Schul- oder Kindergartenbegleitung“ zwingend geboten ist. Bei vielen Kassen sollte das (laut eigener Aussage) so übernommen werden, trotz der Streichung der Position 24a zur speziellen Krankenbeobachtung. Es ändert sich faktisch nichts zu vorher.
    2. Lehnt die Kasse jedoch mit Verweis auf das Fehlen einer Gesetzesgrundlage seit 31.10.2023 ab, so sollte fristwahrend Widerspruch eingelegt werden. Die Begründung kann dann später nachgereicht werden. Hierzu folgen weitere Infos in Kürze.
    3. Im gleichen Zuge sollte der Arzt dann „Außerklinische Intensivpflege“ nach Muster 62b und 62c verordnen. In der Verordnung sollte ausführlich begründet werden, dass die Beobachtung des Kindes aufgrund der Gefahr des Auftretens lebensbedrohlicher Zustände (durch eine Unterzuckerung) dringend geboten ist. Die KITA oder die Schule sollten zudem schriftlich bestätigen, dass die Beobachtung des Kindes im Rahmen der pädagogischen Betreuung nicht zu leisten ist. Die Initiative Selbstbestimmt Leben (ISL) hat dazu weitere wertvolle Hinweise auf Ihrer Website.
    4. Eventuell müsst Ihr den behandelnden Kinderarzt auf diese Formulare aufmerksam machen. In vielen Praxen ist man mit der neuen Lage noch nicht vertraut.
    5. Die Krankenkasse übernimmt bis zu ihrer Entscheidung über die Genehmigung die Kosten für die vom Arzt verordneten und vom Pflegedienst durchgeführten Leistungen. Voraussetzung ist, dass die Verordnung der Krankenkasse spätestens am dritten der Ausstellung folgenden Arbeitstag (Arbeitstage: Montag bis Freitag, wenn diese nicht gesetzliche Feiertage sind) vorgelegt wird.
    6. Die Verordnung von AKI zieht zwingend eine Überprüfung des Bedarfs durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach sich. In welcher Form diese bei Kindern mit Diabetes Typ 1 erfolgt, ist uns bisher nicht bekannt. Ihr solltet Euch darauf vorbereiten. Eine Kontaktaufnahme zur ISL oder uns ist sinnvoll.

Alle Beiträge & Meldungen

  • Juni 2026
  • Mai 2026
  • April 2026
  • März 2026
  • Februar 2026
  • Januar 2026
  • Dezember 2025
  • November 2025
  • Juli 2025
  • Juni 2025
  • April 2025
  • Januar 2025
  • November 2024
  • Oktober 2024
  • September 2024
  • August 2024
  • Juli 2024
  • Juni 2024
  • Mai 2024
  • April 2024
  • Januar 2024
  • Dezember 2023
  • November 2023
  • Oktober 2023
  • September 2023
  • August 2023
  • Juli 2023
  • Mai 2023
  • April 2023
  • März 2023
  • Februar 2023
  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • November 2022
  • Oktober 2022
  • September 2022
  • August 2022
  • Juli 2022
  • Juni 2022
  • Mai 2021
  • Dezember 2020
  • Mai 2017

Nix mehr verpassen: Newsletter bestellen

Zur Datenschutzerklärung

Ich habe die Datenschutzerklärung von Diabetiker Hesssen e.V. zur Kenntnis genommen.*
 


zum DHE Newsletter Archiv

Über Diabetes

Über Diabetes

  • Diabetes Typen
  • Krankheitsbild
  • Erste Fragen

Service

Service

  • Aktuelles
  • Termine
  • Selbsthilfegruppen
  • Diabetes-Journal
  • Newsletter

Wer wir sind

Wer wir sind

  • Mitglied werden
  • Info-Video
  • Menschen
  • Verbandsziele
  • Fördermitglieder

Adressen

in Hessen

  • Landesverband
  • Fuss-Ambulanzen
  • REHA-Einrichtungen
  • Diabetolog*innen
  • Kinderdiabetologen

Informationen

Weitere Informationen

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer

Externe Links

Externe Links

  • Diabetesguides
  • Sozialreferenten
  • #KidsKon
Link to: Neues Jahr – neue Chancen Link to: Neues Jahr – neue Chancen Neues Jahr – neue Chancen Link to: Diabetes Typ 1 in KITA und Schule – Vom mühsamen Kampf um Betreuung Link to: Diabetes Typ 1 in KITA und Schule – Vom mühsamen Kampf um Betreuung Lisa Völpel-Klaes Pressefoto©Lisa Völpel-Klaes, Fotograf GAL digitalDiabetes Typ 1 in KITA und Schule – Vom mühsamen Kampf um Betreuung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Diabetiker Hessen e.V.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}