Alle folgenden Angaben stammen aus dem Bundesland Niedersachsen.
Wenn von „wir“ und „uns“ geschrieben wird, ist Diabetiker Niedersachsen e.V. gemeint.

Vom Gesetzgeber vergessen:

Kinder mit Diabetes Typ 1 ab 1. November ohne Schulbegleitung?

Viele Eltern, die froh sind, den Kampf, um die Kostenübernahme für eine Begleitperson für ihr Kind mit Diabetes in Kindergarten und Schule durchgestanden zu haben, steht wahrscheinlich ein neuer Schock bevor: Durch eine Veränderung von Richtlinien und Gesetzesgrundlagen könnten sie diesen Anspruch verlieren.

Im Zuge der Streichung von Passagen zur speziellen Krankenbeobachtung in der Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege (HKP) zum 1. November erfahren Eltern von Kindern mit Diabetes Typ 1 gerade einen gewaltigen Schock: Krankenkassen stellen plötzlich die Übernahme der Behandlungspflege ihrer Kinder in Schule und Kindergarten ein. Begründung: Es gäbe keine gesetzliche Grundlage mehr für die Übernahme dieser Kosten.

Diabetes nicht der Rede wert

Dabei – so zumindest die Theorie – sollte die gesetzliche Grundlage für die Trägerschaft der Gesetzlichen Krankenkassen künftig Teil der „außerklinischen Intensivpflege“ (AKI) nach § 37c, Sozialgesetzbuch V sein. Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur AKI erwähnt Diabetes aber nicht mit einem Wort!

Liest man das Dokument, bekommt man den Eindruck, alle Regelungen bezögen sich allein auf Menschen, die beatmungspflichtig oder trachealkanülisiert sind.  Die nun von Medizinern zur Verordnung zu verwendenden Formulare sind kompliziert und lassen keinen Raum zur Darstellung der besonderen pflegerischen Anforderungen von Kindern mit Diabetes. Erster Eindruck: Kinder mit Diabetes wurden bei der Überführung von Bereichen der HKP in die AKI schlichtweg vergessen!

Hilfsseite eingerichtet

Alle folgenden Angaben stammen aus dem Bundesland Niedersachsen.
Wenn von „wir“ und „uns“ geschrieben wird, ist Diabetiker Niedersachsen e.V. gemeint.

Betroffene Eltern stehen nun vor großen Problemen. Manche Krankenkassen als Träger der Kosten für die pflegerische Versorgung des Kindes sehen nun keine Rechtsgrundlage mehr für die Übernahme der Behandlungspflege. Derzeit laufen in den Patientenvertretungen und beim Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) die Drähte heiß, was nun zu tun sei. Wir werden diesen Beitrag laufend aktualisieren, um Euch stets informiert zu halten. Die ISL hat bereits eine Hilfsseite eingerichtet. Dort findet ihr Informationen, wie die neuen Formulare vom behandelnden Kinderarzt ausgefüllt werden müssen, um den Anspruch wenigstens rechtssicher zu begründen. Außerdem können Erfahrungsberichte eingereicht werden.

Updates bei Diabetiker Niedersachsen e.V.