Gruppe von Figuren, die das Wort REHA-Sport hochhält

REHA-Sportgruppe für Menschen mit Diabetes in Schwalmstadt

Wann, Wo, Wer?

ab 10.09.2024 regelmäßig dienstags um 17.00 Uhr

!!! ACHTUNG: NEUER TREFFPUNKT ab September 2024 !!!

Dorfgemeinschaftshaus Ascherode
Teichwiese 1 (neben der Kirche), 34613 Schwalmstadt-Ascherode

Übungsleiterin: Katharina Krähling


Auskunft:

06691 / 24957
(
Geschäftsstelle Diabetiker Hessen e.V.)

„Machen Sie Sport,
bewegen Sie sich mehr!“

Gerade Menschen mit Typ-2- Diabetes haben so etwas schon oft gehört
– und werden dann leider ebenso oft alleingelassen mit Fragen wie:

  • „Welche Sportart ist für mich die richtige?“

  • „Wie intensiv soll ich trainieren?“

  • „Was kann ich bei meinen Begleiterkrankungen überhaupt machen?“

  • „Wie passe ich meine Diabetesmedikamente richtig an?“

Gezielte Rehabilitationssport-Angebote sind die Antwort auf all diese Fragen.
Ein planmäßig durchdachter Rehasport steigert mehr als die allgemeine Lebensqualität

REHASPORT kann mehr!

Verschlimmerungen verhindern – Lebensqualität verbessern

Die Vorteile gezielten Rehasports liegen auf der Hand:

  • Regelmäßiges Training kann nicht nur eine Verschlimmerung verhindern, es verbessert auch spürbar Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit und Koordination.
  • Mit der richtigen Bewegung im richtigen Maß lassen sich auch Medikamente einsparen und gefürchtete Folgeerkrankungen verhindern oder, falls diese schon eingetreten sind, lässt sich optimal damit umgehen.
  • Der Austausch mit anderen Betroffenen in der Sportgruppe erleichtert die Motivation.
  • Die Kurse eignen sich auch für Menschen mit Diabetes Typ 1.

Sie finden in kleinen Gruppen statt und sind kostenlos. Sie werden nämlich nach § 44 SGB IX von den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder Berufsgenossenschaften über ein ärztliches Rezept abgerechnet.

So kommen Sie an Ihre Verordnung:

 Der behandelnde Arzt (Hausarzt oder Diabetologe) stellt die Verordnung für den kostenlosen Rehasport aus (Formblatt 56).
Das sind in der Regel 50 Übungseinheiten in 18 Monaten.

Folgendes muss die Verordnung enthalten:

  • Diagnose (Diabetes)
  • Rehabilitationsgrund
  • Funktions- und Belastungseinschränkung
  • Anzahl der Übungseinheiten
  • Empfehlung von Rehasportinhalten

Sie finden in kleinen Gruppen statt und sind kostenlos. Sie werden nämlich nach § 44 SGB IX von den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder Berufsgenossenschaften über ein ärztliches Rezept abgerechnet.

Quelle: DHE, Januar 2024